Änderung des Telemediengesetzes: Keine Störerhaftung mehr bei Free-WiFi - Neue Chancen für Ihren Betrieb mit "Freifunk Rheinbach"
Am 11. Mai 2016 haben sich die zuständigen Ministerien und die Fraktionen der Regierungsparteien auf eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) geeinigt. Laut Tanja Alemany Sanchez de León, Leiterin Pressereferat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), sei eine wesentliche Änderung in der Neufassung des TMG-Textes, dass die zunächst angedachte Vorschaltseite zur Annahme der AGB wegfällt. „Sie beinhaltet außerdem, dass WLAN-Betreiber nicht mit Schadenersatz haften müssen, wenn sie anderen ihr WLAN zur Verfügung stellen.“ Außerdem – so steht es in der Gesetzesbegründung – sollen WLAN-Betreiber auch vor Gerichts- und Abmahnkosten geschützt werden. Das Inkrafttreten ist schon für Herbst 2016 vom BMWi avisiert. – Was vordergründig wie das Betätigungsfeld von Stadtmarketing, Gewerbevereinen & Co. aussieht, bringt jedoch auch Chancen für jeden niedergelassenen Gewerbetreibenden mit sich. Einen Pionier unserer Branche in Sachen Free-WiFi, Michael Firmenich/Rheinbach, haben wir zu seinen Erfahrungen mit der Bereitstellung von freiem WLAN befragt.
Zuvor aber noch ein Blick in unsere Nachbarländer. Bei freien WLAN-Zugängen leben wir Deutschen im Internet-Mittelalter. Ende 2014 hatte der britische Internetprovider ipass in Zusammenarbeit mit dem Analystenhaus Maravedis Rethink die Anzahl öffentlicher WLAN-Hotspots in zehn Ländern geschätzt. Deutschland lag – trotz der großen Bevölkerung – mit rund 936.000 Hotspots auf dem letzten Platz. Völlig abgehängt ist Deutschland im Vergleich zu ähnlich großen Ländern wie Frankreich mit über 13,1 Millionen öffentlichen Hotspots und Großbritannien mit rund 5,6 Millionen. Selbst Polen verfügte demnach mit rund 1,4 Millionen über mehr öffentliche drahtlose Internetzugänge. Und genau dort, auf einer Danzig-Reise, ist für Michael Firmenich der Entschluss gereift, sich in seiner Heimatstadt Rheinbach für flächendeckenderen, kostenfreien WLAN-Zugang zu engagieren.
„Wir haben uns dem Freifunk Rheinland e.V. angeschlossen, der als Provider fungiert, wie die TELEKOM, Vodafone oder andere. So haben wir als Freifunk Rheinbach schon jetzt keinerlei Haftungsproblem! Teilnehmende Geschäftsleute müssen lediglich den Router kaufen (25–35 € und die Stromkosten von 5–6 € pro Jahr übernehmen). Wir spielen dann die Freifunker-Software auf. Da wir kein Verein sind, suchen wir Sponsoren, die uns Router zur Verfügung stellen. Wir sprechen derzeit mit der Stadtverwaltung, damit wir auf den städtischen Gebäuden Router aufstellen können, die sich dann gegenseitig vernetzen und dadurch das gesamte freie WLAN-Netz noch größer wird.“ Was als Bürger-Bedürfnis und Engagement für Rheinbach für Michael Firmenich begann, macht seinen Aussagen zufolge auch Sinn für seinen dort ansässigen Augenoptik-Betrieb: „Unsere Homepage wird viel häufiger besucht und wir arbeiten mit QR-Codes. Diese sind von den Besuchern schnell eingelesen und diese entsprechend fix auf unserer Website. Ein positiver Effekt ist zudem die Zunahme von Bewertungen und Beurteilungen.“
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